Fünf Prüfungsbereiche, vier davon mit mindestens 90 Minuten Bearbeitungszeit, einer mit mindestens 60: so beschreibt § 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall (IndMetMeistV) den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ). Jeder Bereich wird gesondert schriftlich geprüft. Wer das vor sich hat, verbringt einen Abend selten mit fünf Themen. Du nimmst dir eines vor, arbeitest es durch, hakst es ab und findest Wochen später in der Übungsaufgabe fast nichts davon wieder.
Der lange Abend täuscht
Am Ende eines durchgearbeiteten Abends ist der Stoff präsent, weil du ihn gerade eben gelesen hast. Das fühlt sich wie Können an, ist aber Vertrautheit mit dem eigenen Text. Der Unterschied zeigt sich erst mit Abstand. Erst wenn du dasselbe Thema eine Woche später ohne Unterlagen erklären sollst, stellt sich heraus, ob du es rekonstruieren kannst oder nur wiedererkennst.
Wie groß dieser Abstand sein muss, hängt vom Stoff ab, vom Vorwissen und davon, wie oft du das Thema im Betrieb ohnehin anfasst. Zahlen zu Behaltensquoten kursieren reichlich. Keine davon ist auf deine Prüfungsbereiche geeicht, und keine ersetzt die eigene Abfrage.
Drei Regeln, die den Kalender verändern
- Fächer im Wechsel takten. Statt eine ganze Woche Rechnungswesen zu machen, wechseln sich zwei oder drei Bereiche innerhalb derselben Woche ab. Das ist unbequemer, weil jeder Wechsel Anlauf kostet. Genau dieser Anlauf ist das Üben.
- Jede Einheit mit einer Abfrage beginnen. Zehn Minuten ohne Unterlagen auf das Thema des letzten Mals. Was dabei nicht kommt, ist der Stoff dieser Einheit. Was kommt, brauchst du heute nicht noch einmal.
- Die zweite Wiederholung nicht an den Folgetag hängen. Setz sie erst an, wenn du das Thema ohne Unterlagen nicht mehr sicher abrufst. Wann dieser Punkt erreicht ist, zeigt dir die Abfrage aus Punkt 2 und nicht der Kalender.
Wie viele Stränge parallel laufen, steht in der Rechtsvorschrift deines Abschlusses
Der Takt hängt daran, wie viele getrennt geprüfte Leistungen in derselben Phase liegen. Welche Vorschrift das festlegt, ist je Abschluss verschieden, und die Zahl selbst unterscheidet sich bis in die Fachrichtung hinein.
Beim Industriemeister zählt der erste Prüfungsteil in den Fachrichtungen Metall, Elektrotechnik und Mechatronik fünf Prüfungsbereiche, darunter den zu den naturwissenschaftlichen und technischen Gesetzmäßigkeiten. In Chemie und Pharmazie sind es vier, dieser Bereich fehlt dort. Für die übrigen Fachrichtungen des Industriemeisters zählst du in der eigenen Verordnung nach, denn auch die Bezeichnungen der Bereiche weichen im Wortlaut leicht voneinander ab.
Der Geprüfte Logistikmeister gehört nicht in diese Reihe. Er ist ein eigener Fortbildungsabschluss und keine Fachrichtung des Industriemeisters. Sein erster Prüfungsteil heißt nicht BQ, sondern Grundlegende Qualifikationen, und er führt fünf Prüfungsbereiche.
Bei den Fachwirten ist die Lage nicht einheitlich. Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt und Technischer Fachwirt haben den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) mit vier Qualifikationsbereichen: Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung. Der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen kennt diesen Prüfungsteil nicht. Seine schriftliche Prüfung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen Aufgabenstellungen über sechs Handlungsbereiche. Wer dort nach WQ-Material sucht, sucht am falschen Ort.
Die Handwerksmeisterprüfung läuft nicht über eine Fortbildungsverordnung. Nach § 45 Absatz 3 der Handwerksordnung (HwO) besteht sie aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Teil III und Teil IV regelt die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) für das Handwerk und die handwerksähnlichen Gewerbe, Teil I und Teil II stehen in der Verordnung des jeweiligen Handwerks. Für Teil III nennt § 2 Absatz 2 AMVO drei Handlungsfelder, und nach § 3 Absatz 1 AMVO dauert die schriftliche Prüfung in jedem davon zwei Stunden.
Für zwei Gruppen steht das an einer ganz anderen Stelle. In einer Ausbildung stehen die Prüfungsanforderungen nicht in einer Fortbildungsverordnung, sondern in der Ausbildungsordnung des Berufs. Und bei den staatlich geprüften Technikern gibt es überhaupt keine Fortbildungsverordnung des Bundes, dort arbeitet die Fachschule nach dem Recht des Landes.
Zähl also zuerst, wie viele Leistungen bei dir getrennt geprüft werden. Diese Zahl ist die Zahl der Stränge, die du bis zum Termin gleichzeitig am Leben halten musst. Sie entscheidet über den Rhythmus, nicht das Gefühl, ein Thema sei noch nicht fertig.
Wo der Rhythmus nicht greift
Wiederholungsintervalle passen zu Stoff, der abgefragt wird. Sie passen nicht zu einer Prüfungsleistung, die in einem Stück entsteht. Eine Projekt- oder Abschlussarbeit mit Präsentation braucht zusammenhängende Blöcke und einen Abgabetermin, keinen Abfragerhythmus. Wer beides in derselben Phase hat, plant beides getrennt.
Auch der erste Durchgang lässt sich nicht verteilen. Ein Thema, das noch nie durchgearbeitet wurde, braucht seinen langen Abend. Das Intervall beginnt danach, nicht davor.
Im Online-Einzelunterricht von Meisterschmiede Nachhilfe arbeiten eine Lehrkraft und eine teilnehmende Person an einem Thema je Termin. Welches Thema das ist, legst du fest. Wenn du einen Termin bewusst auf einen Bereich legst, der länger zurückliegt, arbeitest du an dem, was sich nicht von selbst gehalten hat.
Zum Thema
- Prüfungsvorbereitung im Wechselschichtdienst
- Lernen im Nachtschichtblock
- Was mache ich mit meinem Lernplan, wenn sich die Schicht kurzfristig ändert?
Mehr zu Lernrhythmus und Prüfungsaufbau steht in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
Welche Vorschrift die Zahl der getrennt geprüften Bereiche festlegt, hängt am Abschluss. Vier Beispiele im Volltext:
- IndMetMeistV § 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen – die fünf Prüfungsbereiche beim Industriemeister Metall samt Mindestbearbeitungszeiten
- Verordnung zum Geprüften Logistikmeister (LogMstrV), § 4 Grundlegende Qualifikationen – der abweichend benannte erste Prüfungsteil des Geprüften Logistikmeisters und seine fünf Bereiche
- Verordnung zum Geprüften Technischen Fachwirt (TechFachwPrV), § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung – die vier Qualifikationsbereiche der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beim Technischen Fachwirt
- AMVO § 3 Prüfungsdauer und Bestehen des Teils III – zwei Stunden schriftliche Prüfung je Handlungsfeld in Teil III der Meisterprüfung
- Industriemeister im Kursverzeichnis – Einzelunterricht nach Fachrichtung, wenn einer der Bereiche dauerhaft hängt
Unterricht zu diesem Thema buchen
Zum Kursverzeichnis →